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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06   

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https://dejure.org/2008,40222
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06 (https://dejure.org/2008,40222)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 L 170/06 (https://dejure.org/2008,40222)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 L 170/06 (https://dejure.org/2008,40222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Angabe der konkreten Bezeichnung der Genehmigungsbehörde bei Bekanntgabe der Satzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05

    Abwasserabgabe: Einleitung von Abwasser aus einer undichten abflusslosen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Hier ist ohne Schwierigkeiten und Gefahr von Irrtümern unmittelbar aus dem Gesetz heraus ermittelbar, welche Behörde in das Genehmigungsverfahren eingeschaltet gewesen ist (Senat, 20.06.2007 - 1 L 241/06 -, juris = NordÖR 2007, 376; zur Bezeichnung "kommunalaufsichtliche Genehmigung" vgl. Senat, 23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris).

    Er hat bereits entschieden (23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris), dass es ohne Einfluss auf einen Verstoß gegen § 5 Abs. 4 KV-DVO (a.F.) bleibt, dass mit In-Kraft-Treten des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 und dem damit verbundenen Wegfall des § 2 Abs. 5 Satz 5 KAG rückwirkend erlassene Abgabensatzungen nicht mehr der Genehmigung, sondern nur noch der Anzeige nach § 5 Abs. 4 Satz 5 KV M-V bedürfen.

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Es obliegt dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, dass es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verlässliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (vgl. dazu BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Sie dient damit gleichermaßen wie die Bekanntgabe der Genehmigung genehmigungsbedürftiger Bebauungspläne nach § 10 Abs. 3 BauGB den schutzwürdigen Belangen der Normadressaten, indem das rechtsnormförmige Ergebnis des Rechtssetzungs- einschließlich des Satzungsgenehmigungsverfahrens bekanntzugeben ist (vgl. zu § 12 Satz 2 BBauG 1960/1979: BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344, 349).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Hier ist ohne Schwierigkeiten und Gefahr von Irrtümern unmittelbar aus dem Gesetz heraus ermittelbar, welche Behörde in das Genehmigungsverfahren eingeschaltet gewesen ist (Senat, 20.06.2007 - 1 L 241/06 -, juris = NordÖR 2007, 376; zur Bezeichnung "kommunalaufsichtliche Genehmigung" vgl. Senat, 23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris).
  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Das Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage allein bewirkt keine Heilung des Satzungsmangels (VGH Kassel, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94 -, KStZ 1997, 154, 156; 31.01.1991 - 5 N 1388/88 -, NVwZ-RR 1991, 578, 579).
  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage für eine Satzung nach der in Hessen für die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Das Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage allein bewirkt keine Heilung des Satzungsmangels (VGH Kassel, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94 -, KStZ 1997, 154, 156; 31.01.1991 - 5 N 1388/88 -, NVwZ-RR 1991, 578, 579).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07

    Rechtsmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides und Geltung des sogenannten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
    Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen zutreffend darauf hingewiesen, dass der angefochtene Bescheid, von dem aufgezeigten Bekanntmachungsfehler der Zweitwohnungssteuersatzung abgesehen, deshalb rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, weil er unter Verletzung des zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses noch geltenden Schlechterstellungsverbotes nach § 2 Abs. 5 Satz 4 KAG (vgl. dazu zuletzt Beschluss des Senates, 25.07.2007 - 1 M 83/07 -, juris) erlassen worden ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Die Veröffentlichung der Gebietsgrenze ist wegen der dem Verband zugeordneten Befugnisse (z. B. Beitragserhebung per Bescheid, Enteignung) eine selbstverständliche rechtsstaatliche Anforderung (vgl. dazu Senatsurt. v. 30.04.2008 - 1 L 170/06 -, juris, Rn. 25).
  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 194/09

    Zulässigkeit der Zusammenfassung von biologisch reinigenden

    Der Satzungsgeber müsse erneut tätig werden, wenn er auf der Grundlage einer neuen Gesetzeslage eine ursprünglich ungültige Regelung erneut zur Geltung bringen wollte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.04.2008 - 1 L 170/06, juris Rn. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05

    Kampfhundesteuer

    Inzwischen ist für eine Satzung einer kreisangehörigen Gemeinde entschieden worden, dass jedenfalls der bloße Hinweis auf eine erteilte "kommunalaufsichtliche Genehmigung" mangels eindeutiger Zuordnung dieser Eigenschaft zu einer bestimmten Behörde, die sich auch bei einem Blick in das Gesetz nicht ohne weiteres erschließt, ebenso wenig ausreicht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1L100/05 -, juris, und - 1 L 101/05 -) wie die Angabe der Funktionsbezeichnung "Rechtsaufsichtsbehörde" (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06 -, juris).
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